Zusammenarbeit - Gebühren

Zu unserem Service gehört neben einer fundierten rechtlichen Beratung auch Kostentransparenz.

Die Grundlage für die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühr orientiert sich hierbei am Streitwert oder einem Gebührenrahmen. In einem gerichtlichen Verfahren rechnen wir die entsprechenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Außerhalb des gerichtlichen Verfahrens bieten wir neben der Abrechnung nach dem RVG folgende Möglichkeiten an:

  • Abrechnung auf Stundenbasis (gegebenenfalls mit einer zeitlichen Begrenzung)
  • Pauschale Abrechnung
  • Dauerbetreuung als ausgelagerte Rechtsabteilung mit festen monatlichen Abrechnungen


Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.