Medizinrecht

Ebenso wie die Komplexität der Medizin zunimmt, steigen auch die Auseinandersetzungen um ein weit verzweigtes System von Rechtsnormen und Regularien. Ob Mediziner, Patienten oder Vertragspartner – wir überlegen für Sie die bestmögliche Lösung und setzen uns vor Gericht für Ihre Sache ein. 

Die Kanzlei Rathke vertritt und berät Sie dabei in folgenden Bereichen: 

  • Krankenhausrecht
  • Leistungs- und Vergütungsrecht (Versorgungsverträge und Pflegesatzverhandlungen)
  • Arztstrafrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Vertragsarztrecht
  • Berufsrecht
  • Vertragsrecht und –gestaltung
  • Ausgliederung und Privatisierung im Krankenhausbereich
  • Fragen der Approbation, Zulassung, Honorierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung