Medizinrecht
Ebenso wie die Komplexität der Medizin zunimmt, steigen auch die Auseinandersetzungen um ein weit verzweigtes System von Rechtsnormen und Regularien. Ob Mediziner, Patienten oder Vertragspartner – wir überlegen für Sie die bestmögliche Lösung und setzen uns vor Gericht für Ihre Sache ein.
Die Kanzlei Rathke vertritt und berät Sie dabei in folgenden Bereichen:
- Krankenhausrecht
- Leistungs- und Vergütungsrecht (Versorgungsverträge und Pflegesatzverhandlungen)
- Arztstrafrecht
- Arzthaftungsrecht
- Vertragsarztrecht
- Berufsrecht
- Vertragsrecht und –gestaltung
- Ausgliederung und Privatisierung im Krankenhausbereich
- Fragen der Approbation, Zulassung, Honorierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung
