Erbrecht

Sie möchten Ihren Nachlass regeln oder Ihr Lebenswerk in Form einer Stiftung auf langfristig stabile Beine stellen? Dabei bewegen Sie sich juristisch auf einem komplexen Feld und sind außerdem mit äußerst persönlichen Gefühlen konfrontiert, die sich oftmals damit verbinden.

Wir unterstützen Sie mit juristischem Fachverstand, gesundem Einfühlungsvermögen und der erforderlichen Diskretion. Ein Testament – auch letztwillige Verfügung genannt – bringt Sicherheit für alle Beteiligten, falls die juristischen Anforderungen erfüllt werden. Wer dieses sensible Thema ‚in ruhigen Zeiten‘ angeht, hat die Chance hier ebenso zu gestalten wie in seinem bisherigen Arbeits- und Privatleben.

Bei Unklarheiten in der Ausführung von Verfügungen wie zum Beispiel Fragen des Pflichtteilsrechts oder –verzichts klären wir für Sie die juristischen Besonderheiten und setzen uns für Ihre optimale Lösung ein.

Dies umfasst folgende Bereiche:

  • Gestalten von Testamenten und Erbverträgen
  • Gründen von Stiftungen
  • Entwerfen und Anpassen von Gesellschaftsverträgen
  • Vertreten von Erben und Pflichtteilsberechtigten bei Nachlassstreitigkeiten
  • Geltendmachen oder Abwehren von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamentsvollstreckungen und anschließende Kontrolle der Abwicklung
  • Kontrolle von Nachlassverwaltern
  • Erstellen von Vermögensverzeichnissen und Erbschaftsteuererklärung
  • Verfassen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten